2010 25 Feb

Kreisverbände

29 Kameras an einem Wohnhaus in Ilmenau: JuLis protestieren gegen Überwachungswahn

Zschächner

Freiheit vs. Sicherheit

Leider geht es im kleinen Universitätsstädtchen Ilmenau nicht immer so friedlich zu, wie es sich manch einer vorstellt. Speziell im hundert-Parteien-Hochhaus "Am Stollen 1" hängt der Haussegen schief, es ist die Rede von Bränden, Lärm und Vandalismus. Tatsächlich kam es in den letzten Jahren zu Bränden (Mülleimer auf dem Vorplatz) sowie schweren Vandalismus (mehrfache Entwendung von Hinweisschildern im Eingangsbereich oder Scherben im Hausflur). Grund genug für einige Mieter des Hauses, bei dem Eigentümer, der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft (IWG), Alarm zu schlagen. Diese handelte "umgehend" und ließ vier Jahre später, nämlich im Herbst 2009, im gesamten Hochhaus 29 Überwachungskameras anbringen, welche den Eingangsbereich sowie alle 12 Flure auf Video aufzeichnen und drei Tage verfügbar halten.
Allem Aktionismus in Ehren versäumten die Vermieter jedoch, sich von allen Bewohnern das
Einverständnis für ihre Videoüberwachung einzuholen. Das hätte die IWG wohl auch nicht bekommen. Denn zu recht, so kommentiert der Kreisverband der JuLis Ilm-Kreis in einem Brief an die Gesellschaft, beschweren sich drei Bewohner und Studierende der TU Ilmenau über die Kameras.
Nachdem sie mehrere Monate hilflos zusehen mussten, wie ihr eigener Wohnraum zunehmend in einen Hochsicherheitstrakt verwandelt wurde, schrieben sie im Januar dieses Jahres die Wohnungsgesellschaft an und baten um eine Stellungnahme in Bezug auf die Wahrung ihrer Interessen; nein, ihrer Grundrechte! Denn auch, wenn die Videoüberwachung der Sicherheit dienen soll, so ist sie ein heftiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass jedem nach dem Grundgesetz zusteht.
Theoretisch ließe sich über die Videoanlage problemlos ein Bewegungsprofil jedes Bewohners im Haus aufzeichnen, dabei ist die Wirksamkeit der Anlage begründet umstritten. Nach Informationen der Hausverwaltung, konnte lediglich ein schwerer Vandalismusdelikt (zerschmissene Bierflasche) durch die Anlage aufgeklärt werden.
Fraglich ist, wie nachhaltig die Installation wirklich ist und in wie weit sie das Verhältnis der
Persönlichkeitsrechte der Bewohner wahrt. Diese Frage stellen sich seit kurzem auch überregionale Medien. So berichtete am 17. Februar 2010 die Thüringer Allgemeine Zeitung über den Disput und rief damit den MDR auf den Plan, der sich am 24. Februar vor Ort mit einem Kamerateam Überblick verschaffte. Auch wenn mit Sorge vor Mieterschwund - vor allem der älteren Generation - sich die Hausverwaltung nicht bereit erklärt, die Kameras zu demontieren, so ist der Streit noch nicht beendet. "Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen", merkt Sven Martens an, er ist einer der betroffenen Studenten. Ausgeschlossen sei nicht, dass diese Angelegenheit von einem Gericht entschieden werden muss.


MDR-Bericht bei "Dabei ab 2" vom 25.02.2010
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