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Presseveröffentlichungen

2008 13 Mär

Innenpolitik

Nummernschild-Scannen ist verfassungswidrig

Johannes Issmer

11.3.2008
Junge Liberale Thüringen: Nummernschild-Scannen ist verfassungswidrig

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Nichtigkeit der
hessischen und schleswig-holsteinischen Gesetze zum automatisierten Scannen
der Nummernschilder aller vorbeifahrenden Kraftfahrtzeuge:

Die Jungen Liberalen Thüringen begrüßen das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts.
Das Gericht hat klargestellt, dass die in beiden Bundesländern getroffenen
Regelungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Gerichtspräsident
Papier erklärte, ein derartiger Grundrechtseingriff "ins Blaue hinein" sei von der
Verfassung verboten. Sonst könne "ein Gefühl des Überwachtwerdens" entstehen,
das zu "allgemeinen Einschüchterungseffekten" der Bevölkerung führe.

Die Jungen Liberalen Thüringen stimmen mit dieser vom
Bundesverfassungsgerichtspräsidenten vorgetragenen Auffassung vorbehaltlos
überein. Autofahrer sind keine potentiellen Rechtsbrecher, und die bisherige
Trefferquote von gerade einmal 0,03 Prozent rechtfertigt es in keiner Weise, alle
Kraftfahrer unter einen unbestimmten Generalverdacht zu stellen.

Wieder einmal musste das oberste Gericht Deutschlands die Politik in ihre Schranken
verweisen. Bereits vor kurzem stellte das Gericht mit dem Urteil über die Zulässigkeit
von Online-Durchsuchungen klar, dass nicht alles was heute technisch machbar ist
vom Staat unter dem Vorwand der Schaffung von "Sicherheit" eingesetzt werden
dürfe.
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern die Politiker sowohl des Bundes wie auch der
Länder auf, das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung wieder
ernst zu nehmen und auf weitere Schritte in Richtung eines Überwachungsstaates zu
verzichten.


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