Presseveröffentlichungen


2008 19 Mär

Innenpolitik

Junge Liberale Thüringen: Zweifel an Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

Johannes Issmer

Zur heutigen einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
erklären die Jungen Liberalen Thüringen:


Die Jungen Liberalen Thüringen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft zu setzen.
Dies ist ein erster Erfolg für die 30.000 Bürger und den FDP-Politiker Burkhard
Hirsch, die in Karlsruhe gemeinsam gegen das Gesetz geklagt und eine Eilentscheidung
durchgesetzt haben.
Zwar hat das Gericht noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes entschieden.
Auch hat es keinen Stopp aller in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen
verfügt, wie dies von beantragt worden war. Jedoch wurde der Spielraum für den
Datenabruf erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig hat das Gericht dadurch, dass es die
Weitergabe gespeicherter Verbindungsdaten bei schweren Straftaten erschwert und
bei weniger schweren Straftaten untersagt hat, deutlich festgestellt, dass in Karlsruhe
zumindest große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen.
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern Regierung und Gesetzgebung auf, die Tendenz
der Serie an Urteilen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes der
letzten Zeit bezüglich der informationellen Selbstbestimmung des Bürgers endlich zu
beachten. Würde der freiheitlich-demokratische Grundsatz des deutschen Grundgesetzes
in ausreichendem Maße berücksichtigt, käme es auch nicht zu fortwährenden
Konflikten mit dem obersten Gericht, welches kontinuierlich die Politik in ihre Schranken
weisen muss.



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