Aktuelle Beschlusslage
Recht
21.05.2007 Aufrufe bisher: 733
„Zensursula“ – Jetzt die Onlinepetition unterstützen!Die geplanten Internetzensur-Maßnahmen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, tragen in keiner Weise zu einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch bei. Sie sind nach Expertenaussagen absolut ungeeignet und beschränken Grund- und Freiheitsrechte im groben Maße unverhältnismäßig.
Die Jungen Liberalen Thüringen rufen daher alle Thüringerinnen und Thüringer dazu auf, die Onlinepetition „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“ mitzuzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details; petition=3860
Bürger- und Wirtschaftsunion Europa: Für die Einführung eines europäischen Zivilgesetzbuches
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern die schrittweise Einführung eines europäischen Zivilgesetzbuches, das die bisherigen Gesetzbücher der Mitgliedstaaten schließlich vollständig ersetzt. Nach der Erarbeitung eines solchen Buches durch das europäische Parlament sollen sich drei Phasen der Einführung anschließen:
1. „Opt-In-Phase“: Unternehmen und Verbraucher können anstatt des eigenen nationalen Rechtes bei Vertragsschluss den Kodex des europäischen Gesetzbuches wählen. Diese Phase betrage 3 Jahre.
2. „Opt-Out-Phase“: Das europäische Zivilgesetzbuch gilt grundsätzlich. Die Beteiligten können allerdings bei Vertragsschluss noch 2 Jahre lang das nationale Recht optional wählen.
3. Phase: Das europäische Gesetzbuch gilt in allen Ratifizierungsstaaten und ersetzt die bisherigen Zivilgesetze vollständig.
Bürgerrechtsbeschränkungen bewusst machen
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern die Einführung eines eigenen Unterpunktes „Beschränkungen von Bürgerrechten“ (neben Ziel, Maßnahmen, Alternativen und Kosten) in Gesetzesentwürfen des Deutschen Bundestages und des Thüringer Landtags.
Anzeigepflicht bei Verlust von sensiblen Daten
Jedes Unternehmen, welches persönliche Daten von Kunden oder Mitarbeiter sammelt, unterliegt einer besonderen Anzeigepflicht. Sobald diese Daten publik werden, verloren gehen oder Dritte unbefugt darauf zugreifen, muss das Unternehmen alle Betroffenen unverzüglich informieren. Die Anzeigepflicht setzt kein eigenes Verschulden voraus. Bei kriminellen Handlungen kann durch das Hinzuziehen von Strafverfolgungsbehörden die Anzeigepflicht aufgeschoben werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht wird mit einem Bußgeld und/oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Lockerung des Verbotes der Mehrfachverteidigung
Die Jungen Liberalen Thüringen e.V. setzen sich für eine Lockerung des Verbotes der gemeinschaftlichen Verteidigung im Strafverfahren nach § 146 StPO ein. Wir meinen, dass es Verteidigern grundsätzlich erlaubt sein soll, gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte zu verteidigen, wenn die Beschuldigten trotz Kenntnis der Situation an der Mandatierung des Verteidigers festhalten wollen.
Abos per SMS
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern eine Verschärfung der Gesetzgebung bei dem Bestellen von Klingeltönen (und ähnlichem) per SMS. Die Bestellung eines Abonnements darf nur durch schriftliche Genehmigung geschehen.
Herabsetzung der Strafmündigkeit
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern die Landesregierung Thüringen und die FDP Thüringen im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten im Bundesrat und Bundestag, auf die Herabsetzung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre hinzuwirken.
Dazu muss § 19 StGB wie folgt abgeändert werden: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht zwölf Jahre alt ist.
Die Familien allein sind damit meist überfordert und auch der bloße Einsatz von Sozialarbeitern und Psychologen genügt, wie der Fall „Mehmet“ vor einigen Jahren zeigte, nicht.
Effektiver wäre zusätzlich die Anwendung von Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht bietet eine Reihe von Maßnahmen (Verwarnungen, Weisungen, Auflagen und Jugendarrest), die es möglich machen, pädagogisch auf die Kinder einzuwirken und sie somit auf den Pfad der Tugend zurückzubringen. Ziel der Herabsetzung der Strafmündigkeit soll also nicht die Bestrafung, sondern die Resozialisierung krimineller Kinder und Jugendlicher sein.
Liberalisierung des Begräbnisrechts
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern die Landesregierung dazu auf, den in §23 Absatz 2 des Thüringer Bestattungsgesetzes festgeschriebenen Zwang zur Beisetzung auf einem Friedhof oder in geeigneter Form in einer Kirche abzuschaffen. Dazu muss §23 (2) abgeändert werden. Dieser enthält derzeit folgenden Wortlaut: „Bei einer Feuerbestattung ist die Urne mit der Asche auf einem Friedhof oder in geeigneter Form in einer Kirche beizusetzen. Die Asche kann auch auf einer hierfür bestimmten Stelle eines Friedhofs ausgebracht oder die Urne von einem Schiff auf Hoher See beigesetzt werden, wenn andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Sonstige Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen kann die zuständige Ordnungsbehörde im Einzelfall im Einvernehmen mit der unteren Gesundheitsbehörde zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.“
Der neue Paragraph sollte lauten: „Bei einer Feuerbestattung ist die Urne mit der Asche auf einem Friedhof, in geeigneter Form in einer Kirche oder dem Gotteshaus einer anderen Religion, auf dem Privatbesitz der Hinterbliebenen oder von einem Schiff auf Hoher See beizusetzen. Andere Bestattungsorte können im Einzelfall von der der unteren Gesundheitsbehörde zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.“
Das Eigentumsrecht ist ebenfalls dahingehend zu ändern, dass die Asche in der Urne bei einer entsprechenden eindeutigen testamentarischen Regelung als Eigentum an eine Person vererbt werden kann. Sollte die betreffende Nachlassbestimmung nicht eindeutig oder fehlerhaft sein, wird die Asche wie gewohnt auf einem Friedhof beigesetzt.



