Grundsatzprogramm
Präambel
01.06.2008 Aufrufe bisher: 411
Der Mensch in der liberalen Gesellschaft ist ein frei denkendes, individuell handelndes und selbstbestimmtes Wesen. Das Streben nach Selbstbestimmung und Freiheit ist die Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland. Dabei ist neben der Freiheit die Verantwortung für ein friedliches und harmonisches Miteinander mit allen in Deutschland lebenden Menschen und ihren benachbarten Nationen in einem vereinten Europa der zweite Grundpfeiler der liberalen Gesellschaft. Alle Menschen haben ein Recht auf gleiche Chancen, um ihrem persönlichen Streben nach Glück nachkommen zu können. Chancengleichheit dient jedoch nicht der Gleichmacherei sondern soll die individuellen Stärken des Einzelnen fördern, damit er sie im Sinne der Gesellschaft und zu seinem eigenen Wohle optimal nutzen kann. Der Staat darf seinen Bürgern in diesem Zusammenhang nur so viel auferlegen oder abverlangen, wie es der gesellschaftliche Frieden gebietet. Aufgabe allen staatlichen Handels ist es die Eigenverantwortung des Bürgers zu stärken und nur beim Versagen privater Maßnahmen zu intervenieren. Ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Staates gegenüber seinen Bürgern ist Ausdruck der Achtung für die Würde und die Rechte der Menschen.



