Anzeigepflicht bei Verlust von sensiblen Daten

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Jedes Unternehmen, welches persönliche Daten von Kunden oder Mitarbeiter sammelt, unterliegt einer besonderen Anzeigepflicht. Sobald diese Daten publik werden, verloren gehen oder Dritte unbefugt darauf zugreifen, muss das Unternehmen alle Betroffenen unverzüglich informieren. Die Anzeigepflicht setzt kein eigenes Verschulden voraus. Bei kriminellen Handlungen kann durch das Hinzuziehen von Strafverfolgungsbehörden die Anzeigepflicht aufgeschoben werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht wird mit einem Bußgeld und/oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

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