Bleiberecht für ausländische Studenten

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Die JuLis Thüringen fordern die Einführung eines Bleiberechtes und einer Arbeitserlaubnis für ausländische Studenten, welche Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben.

O.G. Rechte sind erst für zwei Jahre zu befristen. Nach erfolgreicher Eingliederung (gemessen an der finanziellen Unabhängigkeit von der öffentlichen Hand), werden diese Rechte unbefristet verlängert.

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