Thüringer Handwerkspolitik
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1. Thesen zur Thüringer Handwerkspolitik
1. Es ist darauf hinzuwirken, daß der Landesentwicklungsplan ständig fortgeschrieben wird, um zielgerichtet die Ansiedlung und Neugründung von Betrieben sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten (z.B. Ausbildungsplätze) vornehmen zu können.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bereich der Energie auf eine Reduzierung der Preisspanne zwischen privatem und gewerblichem Verbrauch hinzuwirken.
3. Die FDP – Kommunalpolitiker werden aufgefordert, auf die Ausweisung von Gewerbegebieten und die Vergabe von gewerblichen Grundstücken zu vernünftigen Preisen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben hinzuwirken. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten ist eine enge Zusammenarbeit mit dem örtlich ansässigen Handwerk anzustreben. Handwerksbetriebe sollten bevorzugt auf sanierten Altstandorten (z.B. Innenstadt) angesiedelt werden.
4. Zu einer effektiven Bekämpfung von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft sind politische Entscheidungen zur Begrenzung der Lohnnebenkosten dringend notwendig. Auf Grund der strukturellen Defizite des Landesverwaltungsamtes bei der Abarbeitung der Fälle unerlaubter Handwerksausübung fordert die JuliA Thüringen die Verlagerung dieser Aufgaben auf die kommunale Ebene.
5. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist bei allen handwerkspolitisch relevanten Gesetzesvorlagen die Anhörung des Thüringer Handwerkstages sicherzustellen.
6. Für Betriebe, die von der Eigentumsregelung „Rückgabe vor Entschädigung“ betroffen sind, sind geeignete Ersatzstandorte (z.B. im Rahmen von Erbpachtmodellen) zur Verfügung zu stellen.
2. Wirtschaftspolitik für das Handwerk
Die bisher bestehende Ungleichbehandlung von Handwerk und gewerblicher Industrie im Bereich der Investitionsförderung ist zu beseitigen. Die Landesregierung wird aufgefordert im Rahmen der Mittelstandsförderung, junge Handwerksmeister bei der Existenzgründung besonders zu fördern, sofern die Gründung eines eigenen Unternehmens innerhalb von zwei Jahren nach der Meisterprüfung erfolgt. Die Zuschüsse bei der Lehrlingsausbildung sind weiterhin sicherzustellen. Die entsprechenden Regelungen sind auch für Kinder im elterlichen Handwerksbetrieb anzuwenden.
Die Jungen Liberalen in Thüringen fordern die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß für Thüringen typische Handwerksberufe, die bisher noch nicht in die Anlage A der Handwerkerordnung (HWO) aufgenommen sind, darin aufgenommen werden. Die Förderung seltener und gefährdeter Handwerke in Thüringen sollte insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes und in Anbetracht der umfangreichen historischen Substanz in Thüringen als Landesaufgabe deklariert und im Landeshaushalt gleichbleibend berücksichtigt werden.
Die Gewährung von Einarbeitungszuschüssen ist an die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen zu binden. Die Mittel für ABM sind auf ein vertretbares soziales Maß zu begrenzen zu Gunsten der Belebung der örtlichen Wirtschaft mit dem Ziel der Arbeitsplatzschaffung.
3. Ausbildung im Handwerksbereich
Die Bildungspolitik im Land Thüringen ist auf eine Gleichwertigkeit im Sinne von Chancengleichheit der beruflichen und der allgemeinen Bildung zu orientieren. Dabei ist insbesondere die Regelschulausbildung im Sinne einer Erhöhung der Attraktivität der Handwerksberufe zu verbessern.
Bei der Schulnetzplanung sind die Ausbildungserfordernisse des Handwerks zu berücksichtigen. Zur Absicherung der theoretischen Unterweisung (z.B. in der Meister-ausbildung) ist der Einsatz von Lehrern der gewerblichen Schulen als Honorardozenten landeseinheitlich und mit einem Mindeststundensatz von 6 Stunden pro Woche zu ermöglichen. Die Jungen Liberalen in Thüringen fordern, den Meisterabschluß (Großer Befähigungsnachweis) als Zugangsvoraussetzung zur Fachhochschule anzuerkennen. Der Fachhochschul-aufbau in Thüringen ist voranzutreiben. Der Anteil an Studienplätzen sollte unter Schaffung neuer, handwerklich orientierter Studiengänge erhöht werden. In der Kultusministerkonferenz der Länder muß die Anerkennung spezieller Ausbildungsstätten der Neuen Bundesländer (wie z.B. die Büchsenmacherschule in Suhl) durchgesetzt werden.
In der Kultusministerkonferenz der Länder ist festzulegen, daß die staatliche Ausgleichszahlung für Teilnehmer aus dem Land Thüringen in anderen Bundesländern ebenso erfolgt wie umgekehrt die Mittelbereitstellung für die handwerkliche Ausbildung für Schüler aus anderen Bundesländern im Land Thüringen. Für den Weiterbildungsbedarf (wie z.B. Buchführung, Steuerrecht, EU-Anpassung u. ä.) ist die Förderfähigkeit analog zur technischen Weiterbildung durchzusetzen.
