Unsere Vision: die Europäische Föderation
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Die Jungen Liberalen Thüringen e. V. stehen für die Entwicklung der Europäischen Union hin zu einer Europäischen Föderation (EF).
Mitglied der EF kann jeder EU-Mitgliedstaat werden, der sich zur Mitgliedschaft in der EF entschließt und ihre Grundsätze einhält. Hauptstadt der EF ist Straßburg, sofern Frankreich Mitglied ist. Die Mitgliedstaaten der EF verlieren ihre staatliche Souveränität: Die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erlischt; wird Frankreich und/oder das Vereinigte Königreich Mitglied der EF, so nimmt die EF in Zukunft deren ständigen Sitz im Sicherheitsrat wahr. Gleiches trifft für den Fall zu, in dem Deutschland ebenfalls einen ständigen Sitz erhält.
Die Bürger der Europäischen Föderation wählen das Föderationsparlament auf fünf Jahre; die Sitzverteilung erfolgt auf Föderationsebene nach dem folgenden Modell: Eine gesamteuropäische Partei zieht nur dann in das Parlament ein, wenn sie auf Föderationsebene mindestens fünf Prozent der Stimmen erlangt. Die Sitzverteilung erfolgt zunächst auf der Grundlage der gesamteuropäischen Ergebnisse der Parteien (Oberverteilung) aufgrund strikter Verhältniswahl. Eine Unterverteilung auf die Landeslisten, die jeweils für ein Gebiet eines bisherigen National- und nunmehrigen Bundesstaates aufgestellt werden, findet anschließend statt.
Jeder bisherige National- und nunmehrige Bundesstaat erhält zwei Sitze im Föderationsrat. Die Mitglieder des Föderationsrates werden auf sechs Jahre gewählt; alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder ausgetauscht.
Föderationsparlament und Föderationsrat bilden die Föderationsversammlung. Beide Kammern sind vollständig gleichberechtigt.
Der Präsident der Föderation wird vom europäischen Gesamtvolk auf fünf Jahre gewählt. Das Kabinett der Föderation besteht aus dem Präsidenten und den von ihm nach Zustimmung der Kammern der Föderationsversammlung ernannten Föderationsministern.
Über die Einhaltung der Verfassung wacht ein Verfassungsgericht, da aus zwei Senaten zu je neun Mitgliedern besteht. Jede Kammer der Föderationsversammlung wählt jeweils vier Mitglieder jedes Senates. Die Wahl des neunten Mitgliedes erfolgt zwischen den beiden Kammern jeweils im Wechsel. Die Amtszeit der Mitglieder des Verfassungsgerichtes beträgt neun Jahre; Wiederwahl ist unzulässig.
Die Verfassung enthält eine strikten Gesetzgebungskatalog. Sie kann nur nach Zustimmung der Föderationsversammlung mit Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Bundesstaaten geändert werden. Der Föderationsgesetzgebung unterliegt die Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik sowie die Bereiche Geld, Zoll und Staatsangehörigkeit. Alle anderen Gesetzgebungskompetenzen stehen den Bundesstaaten zu, die gesamteuropäische Gemeinsamkeiten in ihrem Kompetenzbereich durch Staatsvertrag regeln und Zuständigkeiten auf tiefere Territorialeinheiten übertragen können.
Die Gesetzgebung erfolgt auf Vorschlag der Föderationsregierung oder einer der beiden Kammern durch die Föderationsversammlung. Beide Kammern müssen einem Gesetz zustimmen. Die Föderationsregierung kann ein Veto einlegen, das mit einer Mehrheit von drei Fünfteln in den Kammern der Föderationsversammlung aufgehoben werden.
Die Parlamente der Bundesstaaten und ggf. ihrer Territorialeinheiten bleiben bestehen.
