Wirtschaftspapier
Aus Julis Thüringen Wiki
Investitionsförderung
JuliA fordert eine verstärkte Förderung der Klein- und Kleinsthandwerksbetriebe beispielsweise dadurch, daß ein Kredit, der frei über eine Bank oder Sparkasse finanziert wird, in der Höhe des ungesicherten Kreditanteiles vom Bundesland verbürgt wird. Zur Schließung der technologischen Lücke und zur Unterstützung des Neuaufbaues eines innovationsstarken Mittelstandes soll die betriebseigene Innovationsforschung der kleineren und mittelständischen Betriebe in den neuen Bundesländern - zeitlich befristet - deutlich stärker finanziell gefördert werden.
Grundsätzlich ist nur Grundlagenforschung staatlich zu fördern. Angewandte Forschung kann von den Unternehmen, sofern diese entsprechendes Marktpotential sehen, auch selbst finanziert werden. Anders ist der Fall in den neuen Bundesländern: derzeit besteht ein großes technologisches Ungleichgewicht zwischen alten und neuen Bundesländern. Auf Grund ihrer Finanzschwäche sind insbesondere kleine und mittelständische Betriebe in den neuen Bundesländern nicht in der Lage, diese für das technologische Aufholen notwendigen Forschungsarbeiten zu finanzieren. Deshalb muß hier als Ausnahmefall (Einzelentscheidung) auch für angewandte Forschung eine finanzielle Förderung im Gebiet der neuen Bundesländer möglich sein.
JuliA fordert ein Verbot der Bezeichnung „Made in West-Germany“. Es gibt nur noch einen deutschen Staat und kein West- und kein Ostdeutschland im politischen Sinne mehr - „Ost“ und „West“ haben innerhalb Deutschlands nur noch in geographischer Hinsicht Bedeutung. Die Bundesrepublik Deutschland ist in Länder gegliedert, so daß eine Bezeichnung „Made in Thüringen“ oder „Made in Bavaria“ zulässig sein darf, jedoch nicht mehr die diskriminierende Unterscheidung „Made in East Germany“ und „Made in West Germany“.
Arbeitsmarkt
Liberale Arbeitsmarktpolitik muß der momentanen Beschäftigungskrise in Ostdeutschland entgegenwirken. Das kann in Form eines flexiblen und innovationsfördernden Instrumentariums erfolgen.
Das bedeutet:
- Bereitstellen von Existenzgründungshilfen;
- Gründung eines Instituts für Selbsthilfe zur wissenschaftlichen Unterstützung und Begleitung der Maßnahmen der Existenzgründung;
- Ausrichtung der ABM in Form von „Vergabe-ABM“ (Vergabe von ABM-Stellen an die privaten Betriebe);
- Konzentration der „übrigen“ ABM auf den sozialen Bereich;
- Rückzug der öffentlichen Haushalte aus der Finanzierung von Auffanggesellschaften.
Der bedenklichen Leiharbeit („Sozialdumping“) auf Grund des Arbeitskräfteaustausches von Ost nach West allein zu Zwecken einer Ausnutzung des unterschiedlichen Lohnniveaus ist entgegenzuwirken. Derartiges „Sozialdumping“ ist gesellschaftlich zu ächten. Deshalb erscheint folgende Forderung als gerechtfertigt: Bei Beschäftigung im Tarifgebiet West sollte auch Westlohn bezahlt werden, sofern der Arbeitnehmer Ost einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern oder Berlin-Ost abgeschlossen hat, welches lediglich Arbeitsvermittlung betreibt, und er in einem dritten Unternehmen, das seinen Sitz in den alten Bundesländern hat, beschäftigt wird. Genauso sollte West-Lohn bezahlt werden, wenn ein Arbeitnehmer Ost einen Arbeitsvertrag mit einem unternehmen mit Sitz in den alten Bundesländern abgeschlossen hat, welches ihn dann auch nur in diesem Unternehmen beschäftigt.
Das Bemessen des Lohnes anhand der Produktivität ist sinnvoll; damit ist die momentane Spaltung Deutschlands in unterschiedliche Tarifgebiete zu erklären und in Anbetracht der derzeitigen Situation auch zu rechtfertigen. Wenn jedoch im Gebiet der neuen Bundesländer Betriebe nur zum Zweck der „Rekrutierung“ von „Billig-Arbeitskräften“ aus Ostdeutschland gegründet werden, diese Arbeitnehmer anschließend nach Ost-Tarifen bezahlt und an Unternehmen in den alten Bundesländern weiterverliehen werden, dann ist dies mehr als bedenklich. Diesen manchasterkapitalismusartigen Auswirkungen ist entgegenzuwirken.
Kapitalmarkt
Wir fordern die Erweiterung des Vermögensbildungsgesetzes, ähnlich der Erweiterung des Wohnungsbauprämiengesetzes, um eine verbesserte Förderung der neuen gegenüber den alten Bundesländern zu erhalten:
- die Arbeitnehmersparzulage soll für Anlagen in verbrieften Vermögensbeteiligungen an Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost um 5% auf 25% erhöht werden;
- die vermögenswirksamen Leistungen sollen für Anlagen in verbrieften Vermögensbeteiligungen mit Sitz in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost um DM 1.064,00 auf DM 2.000,00 erhöht werden.
Diese Förderung soll zeitlich befristet für maximal 10 Jahre gelten. Zur Finanzierung soll der Tariffreibetrag-Ost von DM 600,00 für Ledige bzw. DM 1.200,00 für Verheiratete abgeschafft werden. Durch diese Maßnahme würden einerseits Bürger aus den neuen Bundesländern in den Genuß einer (erhöhten) Förderung kommen, andererseits würden Bürger aus den alten Bundesländern „belohnt“, sofern sie sich dazu entschließen, ihre vermögenswirksamen Leistungen in Aktiengesellschaften mit Sitz in den neuen Bundesländern anzulegen.
Eine Abschaffung des genannten Steuerfreibetrages zur Finanzierung dieser Maßnahme erscheint gerechtfertigt, wenn man bedenkt, daß Steuer- und Subventionsbegünstigungen stets mit Effekten versehen werden sollen, da sie ansonsten wirkungslos verpuffen. Wir fordern die Verwendung eines Teils des Bruttolohnes als Investlohn. Eine Angleichung der Tarifgebiete Ost und West soll baldmöglichst erfolgen - jedoch immer unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Lohnsteigerung zur Produktivitätssteigerung. Sofern nun ein Teil der tariflichen Lohnerhöhung nicht in bar an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, sondern als Investivlohn dem Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, könnte die Tarifangleichung schneller durchgeführt werden, ohne daß es zu einer finanziellen Auszehrung finanziell (noch) schwacher Unternehmen führt; der Arbeitnehmer erhielte im Gegenzug Anteilsrechte (z.B. Aktien) an diesem Unternehmen. Diese sollten für die Dauer von maximal fünf Jahren nicht auf dem Kapitalmarkt veräußert werden dürfen. Im Laufe der Zeit wird der Investivlohn sukzessive zugunsten des „normalen“ Bruttolohnes zurückgeschraubt, bis eine vollständige Angleichung der Tarifgebiete erfolgt ist.
Kartellrecht
Eine Aussetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei der Übernahme von Ost-Unternehmen durch ein Unternehmen, dessen Sitz in den alten Bundesländern liegt, ist auch bei geringem Volumina abzulehnen. Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten hat ohnehin schon zu einer Machtkonzentration und zu umfassender Monopolisierung geführt. Gerade in diesem Zusammenhang ist ein fundamentaler Funktionswechsel des Staates gefordert, d.h. der Staat muß in den neuen Bundesländern einen ordnungspolitischen Rahmen setzen und auch aufrechterhalten, damit Wettbewerb - und auf diesen kommt es letztendlich an - bei zunehmender Monopolisierung nicht außer Kraft gesetzt wird. Deshalb ist es notwendig, Wettbewerb zu fördern und nicht durch eine zeitweise Aussetzung des GWB diesem Ziel diametral entgegenzuwirken. Derartigen Bestrebungen ist von vornherein entgegenzuwirken.
Treuhandanstalt
JuliA unterstützt die Forderung von Wirtschaftsminister Dr. Jürgen Bohn, daß zwischen der Treuhandanstalt und den von deren Entscheidungen betroffenen Landesregierungen stärkere Abstimmungen notwendig sind. Die ein Bundesland betreffenden Entscheidungen müssen auch in diesem Bundesland getroffen werden, die Landesregierung sollte hinter der Entscheidung der Treuhandanstalt auch stehen können.
Eine mögliche Vorgehensweise könnte hier sein, daß ein von der jeweiligen Landesregierung zu benennender Mitarbeiter des (Landes-) Wirtschaftsministeriums als ständiger Vertreter in die Treuhandanstalt entsandt wird und dort an Beratungen und Entscheidungen beteiligt wird (Sitz-, Antrags- und Stimmrecht), die das Bundesland betreffen, dessen Regierung ihn entsendet. Darüberhinaus sind bei der Treuhandanstalt sowohl interne (z.B. interne Revision) als auch externe (Haushaltsgrundsätzegesetz) Kontrollen einzurichten und auch tatsächlich konsequent durchzuführen. Entscheidungen der Treuhandanstalt können so kontrolliert werden, die Treuhandanstalt muß als Verwalterin von Bundesvermögen nach außen Rechenschaft ablegen; Verantwortliche müssen bei Fehlentscheidungen (Prüfung der Geschäftsführung nach Haushaltsgrundsätzegesetz) auch zur Rechenschaft gezogen werden können. Daneben muß eine Regelung gefunden werden, aus voreilig abgeschlossenen Verträgen, die aufgrund der genannten Fehlentscheidungen zustandegekommen sind (Unterwertverkauf), wieder auszusteigen, auch wenn diese bereits notariell beurkundet sind.
Osteuropa
Wir fordern einen Beitrag zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Märkte in Osteuropa durch sinnvolle Verwendung von deutschen Investitionshilfen beispielsweise durch Anlagebaufinanzierung anstelle von nicht zweckgebundenen Finanzhilfen an die osteuropäischen Staaten.
Insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, in der Elektrotechnik, der Elektronik sowie der Chemie- und Keramikindustrie ist ein entsprechendes Potential in den neuen Bundesländern vorhanden. Es handelt sich hier um Branchen, die auch auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind. Allerdings ist durch den RGW-Zusammenbruch auf dem Weltmarkt derzeit die (durch Kaufkraft gedeckte) Nachfrage geringer als das Angebot; deshalb kommen diese Branchen in den neuen Bundesländern momentan nicht zum Zuge. Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der osteuropäischen Märkte trägt einerseits zu ausgelasteten Kapazitäten in den angesprochenen Brachen in den neuen Bundesländern bei - insbesondere wenn man bedenkt, daß der Exportanteil beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau bis zu 80% betrug - und kommt zudem dem Aufbau in den osteuropäischen Staaten zugute. In diesem Zusammenhang kann auch an eine besondere Förderung von Bartergeschäften i.w.S. zur Entlastung der osteuropäischen Devisenbilanzen (Ware gegen Ware, Know how, ...) gedacht werden - z.B. Rohstoffe aus Osteuropa gegen Anlagenbaufinanzierung, wobei Aufträge in die neuen Bundesländer zu vergeben sind.
